Aktualisierung am 05.02.24
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu unserem Verein.
Zuerst ein kleiner Überblick.
Die Sterbekasse Ostermoordorf wurde 1928 als kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet. Aufgenommen in die Kasse können nur Personen die in der früheren Schulgemeinde Ostermoordorf wohnen.
Sinn und Zweck der Sterbekasse ist es, ihren Mitgliedern bzw. Hinterbliebenen im Todesfall ein in der Satzung festgelegtes Sterbegeld zu zahlen. Diese Leistungen werden über eine Umlage durch die Mitglieder finanziert. Die Sterbekasse hat Dank vorrausschauender Führung über die vergangenen Jahre ihren Mitgliederbestand stetig vergrößern können und ist mit
z.Zt. 1031 Mitgliedern eine der größten und leistungsstärksten Kassen im Umkreis.
Zuerst ein kleiner Überblick.
Die Sterbekasse Ostermoordorf wurde 1928 als kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet. Aufgenommen in die Kasse können nur Personen die in der früheren Schulgemeinde Ostermoordorf wohnen.
Sinn und Zweck der Sterbekasse ist es, ihren Mitgliedern bzw. Hinterbliebenen im Todesfall ein in der Satzung festgelegtes Sterbegeld zu zahlen. Diese Leistungen werden über eine Umlage durch die Mitglieder finanziert. Die Sterbekasse hat Dank vorrausschauender Führung über die vergangenen Jahre ihren Mitgliederbestand stetig vergrößern können und ist mit
z.Zt. 1031 Mitgliedern eine der größten und leistungsstärksten Kassen im Umkreis.
Die Sterbekasse Ostermoordorf hat auf der Jahreshauptversammlung am 17.03.2017 die Änderung der Satzung beschlossen.
Die Leistungen sollen verbessert werden. Die Änderungen sind am 01.07.2017 in Kraft getreten.
Nachdem bei der Jahreshauptversammlung in 2016 bereits über dieses Thema gesprochen wurde und dies durchweg auf eine positive Resonanz gestoßen ist, hat der Vorstand nun eine neue Satzung ausgearbeitet. Kernpunkte der Änderung sind die Anhebung der Beihilfen und Beiträge. Die Beihilfe ist von 1.500 € auf 2.000 € gestiegen. Im Gegenzug steigt der Beitrag von 2,50 € auf 3,00 € je Sterbefall. Zukünftig sind Mitglieder bis 18 Jahre beitragsfrei gestellt.
Weiterhin sind Mitglieder nach der Änderung bis zum 85. Lebensjahr beitragspflichtig. Für diejenigen die zurzeit ab dem 80. Lebensjahr beitragsfrei versichert sind, gibt es während der Übergangszeit einen Bestandsschutz.
Letztmalig wurden die Beihilfen und Beiträge im Jahre 2004 angepasst. Mit der Erhöhung der Leistungen will die Sterbekasse Ostermoordorf ihren Mitgliedern weiterhin interessante Leistungen anbieten und gleichzeitig dem demografischen Wandel Rechnung tragen, so die beiden Vorstandsmitglieder Manfred Dringenberg und Hermann Deten.
Die Leistungen sollen verbessert werden. Die Änderungen sind am 01.07.2017 in Kraft getreten.
Nachdem bei der Jahreshauptversammlung in 2016 bereits über dieses Thema gesprochen wurde und dies durchweg auf eine positive Resonanz gestoßen ist, hat der Vorstand nun eine neue Satzung ausgearbeitet. Kernpunkte der Änderung sind die Anhebung der Beihilfen und Beiträge. Die Beihilfe ist von 1.500 € auf 2.000 € gestiegen. Im Gegenzug steigt der Beitrag von 2,50 € auf 3,00 € je Sterbefall. Zukünftig sind Mitglieder bis 18 Jahre beitragsfrei gestellt.
Weiterhin sind Mitglieder nach der Änderung bis zum 85. Lebensjahr beitragspflichtig. Für diejenigen die zurzeit ab dem 80. Lebensjahr beitragsfrei versichert sind, gibt es während der Übergangszeit einen Bestandsschutz.
Letztmalig wurden die Beihilfen und Beiträge im Jahre 2004 angepasst. Mit der Erhöhung der Leistungen will die Sterbekasse Ostermoordorf ihren Mitgliedern weiterhin interessante Leistungen anbieten und gleichzeitig dem demografischen Wandel Rechnung tragen, so die beiden Vorstandsmitglieder Manfred Dringenberg und Hermann Deten.